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   BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68   

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https://dejure.org/1969,759
BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68 (https://dejure.org/1969,759)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1969 - I ZR 35/68 (https://dejure.org/1969,759)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1969 - I ZR 35/68 (https://dejure.org/1969,759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 302
  • NJW 1969, 2143
  • MDR 1970, 25
  • GRUR 1970, 33
  • DB 1969, 1933
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

    Eine abweichende Beurteilung ist bei der Anlockung von Kunden mit ungewöhnlich günstigen Angeboten allerdings etwa dann geboten, wenn in dem Angebot eine Irreführung über die Preisbemessung des übrigen Sortiments zu erblicken ist oder wenn ein besonders beworbener Gegenstand nicht vorrätig ist und die durch das Angebot angelockten Kunden dann immerhin ersatzweise andere Waren einkaufen könnten (vgl. BGHZ 52, 302, 305 ff. - Lockvogel; BGH, Urt. v. 9.5.1996 - I ZR 107/94, GRUR 1996, 800, 802 = WRP 1996, 899 - EDV-Geräte; Urt. v. 17.2.2000 - I ZR 254/97, GRUR 2000, 911, 914 = WRP 2000, 1248 - Computerwerbung).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76

    Verbot des Verkaufs einer Spirituose unterhalb des Einkaufspreises -

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 52, 302, 306 - Lockvogel; GRUR 1974, 344 - Intermarkt) geht es von dem Erfahrungssatz aus, daß das auffallend preisgünstige und ins Auge fallende Angebot einer Ware, mit der der Verbraucher bereits genauere Preisvorstellungen verbindet, bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher unter Umständen jedenfalls dann einen irrigen Schluß über die Preisbemessung des übrigen Sortiments erzeugen kann, wenn nicht gleichzeitig deutlich gemacht wird, daß es sich dabei um die Einzelerscheinung eines, wie in dem genannten Urteil formuliert worden ist, Sonderangebots handelt.

    Dazu kann noch ergänzend darauf hingewiesen werden, daß dieser Satz über den im Lockvogel-Urteil (BGHZ 52, 302, 306) zugrunde gelegten Erfahrungssatz hinausgeht, wonach ein solcher Schluß nur gerechtfertigt sei, wenn auffallend preisgünstige Waren angeboten werden, ohne daß gleichzeitig deutlich wird, daß es sich um die Einzelerscheinung eines Sonderangebots handele.

  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 77/75

    Sittenwidrigkeit von Eintrittsgeldern als Gegenleistung für den Verbleib im

    Die Befugnis des klagenden Vereins zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG gegenüber einem Einzelhändler hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 17. September 1969 bejaht (BGHZ 52, 302 - Lockvogel).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Irreführung durch unzureichende

    Daß ein solcher Irrtum nicht von vornherein ausgeschlossen sein muß, zeigt sich schon daran, daß der Verkehr auch aus der herausgestellten Werbung für eine oder mehrere besonders preisgünstige Waren den Schluß auf eine besondere Preisgünstigkeit des Gesamtangebots des Werbenden ziehen kann (BGHZ 52, 302, 306 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] - Lockvogel).
  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

    Auf das Urteil des Senats vom 17. September 1969 (BGHZ 52, 302, 306 - Lockvogel) kann sich das Landgericht insoweit nicht berufen, weil jener Fall im Tatsächlichen insofern anders lag, als dort die günstige Preisstellung nicht besonders herausgestellt war.
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81

    Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß eine auffallend günstige Preisstellung einer Ware, insbesondere eines bekannten und geschätzten Markenartikels, unter Umständen geeignet sein kann, irrige Vorstellungen über das Preisniveau des Gesamtsortiments hervorzurufen (BGHZ 52, 302, 306 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] - Lockvogel), daß dem aber dadurch entgegengewirkt werden kann, daß deutlich herausgestellt wird, daß es sich um ein besonderes Angebot handelt, das einen derartigen Schluß nicht zuläßt (BGH GRUR 1979, 116, 117 - Der Superhit).
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 37/73

    Anspruch auf Verbot des Anbietens von Waren zum Verkauf unter Einstandspreis im

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1969 (BGHZ 52, 302 - Lockvogel) unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) den hier in Rede stehenden Tatbestand dahin beschrieben, daß eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG dann vorliege, wenn mit der besonders günstigen Preisstellung einer Ware in der Art geworben werde, daß den angesprochenen Verkehrskreisen dieser Preis als beispielhaft für die Preisgestaltung des gesamten Sortiments erscheine, während in Wirklichkeit die übrigen Artikel normal oder sogar überhöht kalkuliert würden.
  • BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69

    Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" -

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei der Fassung des Verbots grundsätzlich auf die konkrete Verletzungsform abzustellen, so daß sich in den Fällen des § 3 UWG regelmäßig nicht die Frage stellt, ob der unrichtigen Werbeangabe ihre irreführende Wirkung durch einen aufklärenden Zusatz genommen werden kann (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai; 68, 200, 203 - Acrylglas, beide mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 70, 33, 35 - Lockvogel, insoweit nicht in BGHZ 52, 302 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] ), Für positive Auflagen an den Verletzer ist daher im Verbot grundsätzlich kein Raum (BGH GRÜR 63, 539, 541 - echt skai; 70, 609 - regulärer Preis).
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